| | 01/07/2016 20:52
Sur le blog andysparkles
Freitagspost: Nein heißt Nein - oder doch nicht? "Eigentum ist bislang besser geschützt als die sexuelle Selbstbestimmung." Denn niemand dürfe eine Wohnung oder ein Haus betreten, wenn der Eigentümer oder Bewohner es ihm nicht gestatte. web.de Fotos von Christine Niemand darf deine Wohnung betreten, wenn du Nein sagst. Wenn du das nicht möchtest. Dann ist es Hausfriedensbruch und darf bestraft werden. Allerdings reicht ein Nein nicht aus, um eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nachzuweisen. Selbst wenn du laut und deutlich "Nein" sagst. Ist. es. kein. Nein. Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung? In den...
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